AGB / DATENSCHUTZ

 

Zahlungsmodalitäten

1. Anmeldung & Bezahlung:

Ab dem Zeitpunkt an dem uns das Anmeldeformular per E-Mail gesendet oder auf unserer Buchungsplattform hochgeladenen wird gilt die Schulsportwoche als gebucht. Für die Sportkurse wird keine Anzahlung benötigt. Der Sportbetrag kann nach der Sommersportwoche auf unser Konto überwiesen werden.
Je nach Wahl des Quartieres wird der Betrag für die Unterkunft und Verpflegung im Nachhinein oder in zwei Teilbeträgen (Anzahlung und Restbetrag) direkt mit dem Quartier verrechnet. Sollte eine Anzahlung notwendig sein so werden sie rechtzeitig darüber informiert.
Die Einzahlung für die Sportwochenteilnehmer erfolgt gesammelt. Einzeleinzahlungen durch Schüler bzw. deren Eltern können nicht angenommen werden.

2. Stornierung:
      • Ab dem 30. Tag nach Buchung 10%
      • 30 bis 15 Tage vor Anreise 30%
      • 14 bis 8 Tage vor Anreise 60%
      • Ab 7 Tage vor Reisetermin 80%
      • No Show 100% des Gesamtpreises

Für das Feriendorf am Maltschacher See gelten folgende Stornobedingungen:

      • Ab dem 30. Tag nach Buchung 10%
      • 90 bis 31 Tage vor Anreise 30%
      • 30 bis 21 Tage vor Anreise 60%
      • 20 bis 15 Tage vor Anreise 80%
      • 14 Tage vor Anreise 100% des Gesamtpreises

Situationsangepasste (Covid 19) Stornobedingungen:

      • 0% – Wenn in Folge einer pandemischen Entwicklung (COVID-19) die Risikostufe 3 eintritt
        = 7 Tages-Inzidenz über 200 liegt.
      • Wenn eine Reisewarnung der Stufe 6 für die betroffene Region gilt.
      • Wenn ein behördliches Verbot von Schulveranstaltungen ausgesprochen wird.

No Show: liegt vor, wenn Sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anreisen bzw. die Reservierung auch nicht stornieren. In diesem Fall behält MitunS den Anspruch auf den vollen Preis.

Die Stornierung muss sofort nach Eintritt des Stornogrundes schriftlich erfolgen.
Bei Kursausschluss aus disziplinären Gründen wird der volle Preis verrechnet.

Sollte ein/e Schüler*in vor Anreise erkranken und an der Schulsportwoche nicht teilnehmen können, so werden wir keinerlei Kosten für den Basissport in Rechnung stellen. Dies gilt nur, wenn eine ärztliche Krankmeldung vorliegt.

Der Ausfall ist unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Bei den Aufpreissportarten wird mit den betroffenen Partnerbetrieben Rücksprache gehalten. Hier kann es je nach Partnerbetrieb zu Teil- bzw. Vollzahlungen kommen.

 

Allgemeines

Die Schule und der jeweilige Leiter der Schulsportwoche wird hiermit darauf hingewiesen, dass für die Buchung eines Wassersportkurses die im Punkt 6 (Rundschreiben 17/4 des BMBF) „Richtlinien“ aufgelisteten Bestimmungen erfüllt sein müssen.
Die Sportagentur sorgt dafür, dass der Unterricht der Wassersportkurse von befugten Unternehmen und deren geprüften Mitarbeitern erfolgt.
Die Überprüfung der Schwimmkenntnisse (Allroundschwimmer) erfolgt durch die Schule, bzw. durch die Schullehrer/innen. Von Seiten der Sportagentur kann keine Überprüfung erfolgen!
Die grundlegenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten, welche für die Ausübung der gewählten Sportkurse notwendig sind, bestätigt der/die Erziehungsberechtigte dem Leiter der Sportwoche.

Satz- und Druckfehler vorbehalten!

Gerichtstand Villach